Rückführungen auf dem Luftweg
Gewerkschaft
der Polizei - Bezirk Bundesgrenzschutz, 04/2000
Rückführungen
auf dem Luftweg
Immer
noch zu viele ungeklärte Fragen
Vor fast einem Jahr starb
der Sudanese Ageeb beim Versuch seiner Rückführung in das Heimatland. Ein traumatisches
Ereignis, nicht nur für die eingesetzten Kollegen. Auch auf allen anderen Flughafendienststellen
herrschte Betroffenheit.
Gleichzeitig wurde berechtigte
Kritik laut: Seit Jahren wurden ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit Rückführungen
durch das Bundesinnenministerium schlichtweg ausgesessen. Bereits vor dem tragischen
Todesfall am Frankfurter Flughafen hatte deshalb die Gewerkschaft der Polizei
einen „Katalog ignorierter Probleme" erarbeitet und in „Deutsche Polizei" veröffentlicht.
Dieser zweiundvierzig Positionen umfassende Katalog wurde auch dem Bundesminister
des Innern überreicht. Die Abschiebungen auf dem Luftweg wurden kurzzeitig gestoppt
und am 25. Juni 1999 wieder aufgenommen. Für den BGS-Hauptpersonalrat war dies
im März Anlass, Staatssekretär Schapper, den Abteilungsleiter Dr. Kass sowie
den Inspekteur des BGS zu befragen und auf Abhilfe zu drängen.
Am 18. Juni 1999 fand im
Bundesinnenministerium eine Besprechung des Ministers mit Gerichtsmedizinern,
Polizeiärzten, Vertretern der Präsidien und des Hauptpersonalrates statt. Nachfolgend
wurden alle BGS-Beamten über das dort diskutierte sogenannte „P.A.-Syndrom"
belehrt. Neun Monate später kann immerhin festgehalten werden, dass ein neuer
Helm und ein neues Fesselungssystem sich im Prüfstadium (!) befindet.
Ein neuer Rahmenfortbildungsplan
für Rückführungen wurde erarbeitet, kann jedoch noch nicht umgesetzt werden,
weil die Fortbildungsinhalte immer noch nicht mit den Ländern abgestimmt sind.
Dringende Rechtsfragen,
die die eingesetzten Beamten unmittelbar betreffen (z.B. Rechtsstellung in Drittstaaten,
Rechtsschutz bei Festnahme im Zielland und Rechtsstellung an Bord) sind immer
noch nicht befriedigend geklärt, weil die Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium
fehlt. Lediglich in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (BT-Drucksache
14/1366) äußerte sich das Bundesinnenministerium – offensichtlich ohne Abstimmung
mit dem Justizressort.
Die Dienstanweisung „Rückführungen
von Ausländern auf dem Luftweg" wurde neu konzipiert, ist aber wegen der offenen
Fragen nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen. Das „Merkblatt für die
Begleitung von rückzuführenden Ausländern im Luftverkehr" wurde ebensowenig
überarbeitet wie die Konzepte zur SV oder der Leitfaden 311.
Am 24. Juni 1999 wurde der
überwiegende Teil der durch die GdP vorgelegten ignorierten Probleme durch das
BMI an die Präsidien weiter geleitet. Deren Antworten lagen am 28. Juni 1999
vor. Ungeklärt sind die meisten nach wie vor, noch nicht einmal eine Antwort
wurde der Gewerkschaft der Polizei zugestellt. Sowohl beim Routing über Drittstaaten
als auch bei anderen drängenden Fragen, wie z.B. Abrechnungsprobleme, Arbeitszeitabrechnung
und DuZ-Gewährung, Rechtsschutz, etc. - das BMI zeigte sich schlichtweg als
nicht auskunftsfähig.
Zwischenfazit: Seit zehn
Monaten wird wieder abgeschoben. In 5000 Fällen wurden im vergangenen Jahr Kolleginnen
und Kollegen des BGS eingesetzt. Bei den mit der Rückführung Betrauten änderte
sich seit dem Tod des Sudanesen nur eines: sie sollen (in nunmehriger Kenntnis
des „P.A.-Syndroms") im Zweifel die Abschiebung abbrechen und keinen Integralhelm
mehr benutzen. Viel mehr als diese Delegation von Verantwortung ist nicht feststellbar.
Ein bisschen dürftig, oder? Die GdP wird hier weiter auf Abhilfe drängen. Denn
es sind unsere Kolleginnen und Kollegen, die täglich in eine Verantwortung gestellt
werden, die andere nicht wahrnehmen wollen.